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Ausbildung zum Steuerberater

Voraussetzung zur Zulassung

 
Die Teilnahme am Samstagslehrgang, am Präsenz-Klausurenkurs und am
Seminar Mündliche Prüfung ist Personen zu empfehlen, die das Examen zum Steuerberater anstreben und die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 36 StBerG erfüllen:
  1. Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit wirtschafts- oder rechtswissenschaftlicher Ausrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils mindestens 8 Semestern und anschließende 2jährige Berufspraxis im Steuerwesen, oder
     
  2. erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit wirtschafts- oder rechtswissenschaftlicher Ausrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils weniger als 8 Semestern und anschließende 3jährige Berufspraxis im Steuerwesen, oder
     
  3. ohne Studium nach einer Lehrzeit mit bestandener kaufmännischer Gehilfenprüfung und anschließend mindestens 10 Jahre Berufspraxis im Steuerwesen oder nach erfolgreich abgelegter Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt und 7 Jahre Berufspraxis im Steuerwesen, oder
     
  4. 7 Jahre Berufstätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung.
     
    Die Teilnahme ist auch Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern zu empfehlen, die die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen wollen (§ 37a Abs. 1 StBerG).
Unser Programm:
SAL FEL KOS INS KLK FKL VMP FBG