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Die
Teilnahme am Samstagslehrgang, am
Präsenz-Klausurenkurs
und am
Seminar Mündliche Prüfung ist Personen zu empfehlen,
die das Examen zum Steuerberater anstreben und die
Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 36 StBerG erfüllen:
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Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit wirtschafts- oder
rechtswissenschaftlicher Ausrichtung mit einer Regelstudienzeit von
jeweils mindestens 8 Semestern und anschließende 2jährige Berufspraxis
im Steuerwesen, oder
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erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit wirtschafts- oder
rechtswissenschaftlicher Ausrichtung mit einer Regelstudienzeit von
jeweils weniger als 8 Semestern und anschließende 3jährige
Berufspraxis im Steuerwesen, oder
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ohne
Studium nach einer Lehrzeit mit bestandener kaufmännischer
Gehilfenprüfung und anschließend mindestens 10 Jahre Berufspraxis im
Steuerwesen oder nach erfolgreich abgelegter Prüfung zum geprüften
Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt und 7 Jahre Berufspraxis im
Steuerwesen, oder
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7 Jahre
Berufstätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens als Sachbearbeiter
oder in mindestens gleichwertiger Stellung im gehobenen Dienst der
Finanzverwaltung.
Die
Teilnahme ist auch Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern zu
empfehlen, die die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen
wollen (§ 37a Abs. 1 StBerG).
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