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Der Lehrgang wiederholt und vertieft Wissen, das bevorzugt in der
mündlichen Prüfung abgerufen wird. Ergänzend zum bereits gelernten
Stoff sind nachfolgende Prüfungsgebiete Gegenstand der mündlichen
Prüfung:
Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des
Gesellschaftsrecht, des Insolvenzrechts und des Rechts der
Europäischen Gemeinschaft;
Betriebswirtschaft und
Rechnungswesen; Volkswirtschaft sowie Berufsrecht.
Aus diesen
Prüfungsgebieten werden gezielt Grundsätze und Schwerpunkte
sowie typische Fragen aus den vorangegangenen Prüfungen
sowie dem Berater-Alltag erarbeitet, erläutert und zusammengestellt.
Das schriftliche Unterrichtsmaterial eignet sich auch als
Kurz-Nachschlage-Werk. Zusammenstellungen von den
wichtigsten Vortragsthemen, Urteilen, Fragen-mit-Antworten sowie
Definitionskataloge vereinfachen das Lernen.
Der kurze Vortrag (§ 26 Abs. 3
DVStB) ist ein weiterer wichtiger Bestandteil der Vorbereitung.
Nach einer allgemeinen Einführung (Prüfungssituation, Prüfungsablauf,
Vortragsaufbau etc.) werden Kurzvorträge zu aktuellen Themen
einzeln oder in Gruppen erarbeitet, von den Teilnehmern
selbst vorgetragen und im Hinblick auf Inhalt, Gliederung sowie
Rhetorik, Stil und Performance mit den Dozenten besprochen. Das
Vortragstraining wird in mehreren Prüfungsgebieten
durchgeführt.
Sie haben hier
ausreichend Gelegenheit, sich einer neutralen Kontrolle Ihrer
Darstellungsfähigkeit und Wirkung nach außen zu unterziehen. Sie
erhalten Hilfestellungen in Bezug auf „ungeschriebene“ Regeln in einer
Prüfungssituation. Sie können ohne Druck „üben“. |
Schließlich werden auch aktuelle steuerrechtliche Themen und
Gesetzesänderungen sowie ausgewählte Examensprotokolle aus den
Vorjahren besprochen.
Die Teilnehmer des
Seminars erhalten frühzeitig Protokoll-Zusammenstellungen des
Vorjahres und werden bis zu Ihrem eigenen Prüfungstag auch mit den
aktuellen Protokollen aus der laufenden Prüfung zeitnah
bedient.
Die Vorbereitung auf
die „Mündliche Steuerberaterprüfung“ findet an 10 Wochenenden
von November bis Mitte Januar statt. Da die Prüfungen bereits ab Mitte
Januar beginnen, sollten Sie Ihre Ausbildung in aller Ruhe
fortsetzen, auch wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie erfolgreich
waren.
Der Stoff ist
vielfältig und zu umfangreich, als dass er in der kurzen Zeit zwischen
Notenbekanntgabe und Prüfungsbeginn zu bewältigen wäre.
Im Falle des
Nicht-Bestehens benötigen Sie keinen Wiederholungskurs, da Sie wissen,
was auf Sie zukommt. Aktuelle Protokolle und Rechtsprechung erhalten
Sie im Wiederholungsjahr kostenfrei.
Die Teilnehmer
verpflichten sich, von ihrer mündlichen Prüfung ein Protokoll
anzufertigen und Examina innerhalb von 3 Tagen nach der Prüfung zur
Verfügung zu stellen – auch bei nicht bestandener Prüfung -.
Wird diese
Verpflichtung nicht erfüllt, ist EXAMINA berechtigt, die dem
Teilnehmer zur Verfügung gestellte Protokoll-Sammlung mit 200,-- € in
Rechnung zu stellen. |