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Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung |
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Schlussbestimmungen |
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Teilnahmerecht |
| Das
Recht zur Teilnahme an unseren Lehrgängen, Seminaren oder Kursen wird mit
der schriftlichen Anmeldung und Bestätigung durch
EXAMINA begründet. Das Teilnahmerecht
ist nicht übertragbar. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des
Eingangs berücksichtigt. |
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Kündigungsrecht |
| Bis 14
Tage vor Beginn eines Seminars oder des Klausurenkurses ist der Teilnehmer
zum kostenlosen Rücktritt berechtigt; dieser ist
EXAMINA schriftlich mitzuteilen.
EXAMINA erstellt umgehend eine
Kündigungsbestätigung. |
| Bei
Abmeldung nach dieser Frist ist eine Stornogebühr fällig. Bei Abmeldung zu
Beginn oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu
entrichten. |
| Beim
StB-Samstagslehrgang und StB-Fernlehrgang stehen gesonderte
Kündigungsmöglichkeiten zur Verfügung (vgl. die entsprechenden
Prospekte –
Kontakt zu Examina e.V.). Bei Kündigung nach 14 Tagen vor Beginn des
Lehrgangs wird eine Stornogebühr in Höhe von 200,-- € erhoben. |
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Zahlungsbedingungen |
| Die
Gebühren sind innerhalb 14 Tage nach Rechnungszugang zum Ausgleich fällig. |
| Bei
nicht fristgerechtem Ausgleich von Rechnungen behält sich
EXAMINA
vor, den Versand von
Unterrichtsmaterial einzustellen oder den Teilnehmer vom Unterricht
auszuschließen. Die Gebührenpflicht bleibt davon unberührt. |
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Die Unterrichtsmaterialien gehen nach Bezahlung in das Eigentum der
Teilnehmer über. Veräußerung, Verleihung und Vervielfältigung der
Lehrbriefe/Klausuren oder Teile davon sowie Speicherung und Bearbeitung in
elektronischen Systemen ist nicht statthaft. |
| Das
Copyright sämtlicher Unterrichtsmaterialien liegt ausschließlich bei
EXAMINA. |
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Haftungsansprüche |
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Haftungsansprüche irgendwelcher Art gegenüber
EXAMINA wegen Nichterreichen des
Examensziels sind ausgeschlossen. Für eventuelle Streitigkeiten der
Vertragsparteien ist der Gerichtsstand München, wenn nicht ausdrücklich
andere Vereinbarungen getroffen sind. |
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Gesonderte Vereinbarungen zwischen Dozenten und Teilnehmern bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch EXAMINA. |
| EXAMINA kann keine verbindlichen
Auskünfte über Zulassungsbedingungen und Prüfungstermine erteilen. Für
diese Fragen sind die jeweiligen Zulassungsgremien der Bundesländer
zuständig. |
EXAMINA
haftet nicht für im Zusammenhang mit
dem Besuch von Kursen entstandene Personen, Sach- oder sonstige Schäden
und behält sich vor, Seminare oder Teile davon bei Nicht-Erreichen der
Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Mitteilung erfolgt rechtzeitig in
Schriftform.
Erhobene Daten werden intern verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. |
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